Kostenübernahme
Kassenleistungen im Überblick
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 Anfang 2017 wurden mehr Mittel für insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung zur Verfügung gestellt. Neben körperlichen Einschränkungen wird nun auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz stärker berücksichtigt. Wenn pflegende Angehörige auf einen von der Pflegekasse zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen abhängig vom Pflegegrad die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.
Abrechnung über die Pflegekassenzulassung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne ist Ihnen CuraVital dabei behilflich.
Wir verfügen über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Betreuungsleistungen können von den Pflegekassen übernommen werden.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche!
Durch eine Demenz wird alles anders. Sie verändert den kranken Menschen ebenso wie seine Mitmenschen. Denn häufig versorgen und pflegen Partnerin, Partner oder Kinder einen demenzkranken Menschen. Das kann das Zusammenleben erschweren und sehr an den Kräften zerren. Angehörige können Menschen mit Demenz unterstützen, aber auch Angehörige brauchen Hilfe und eine Pause. Geben Sie auf sich selbst gut acht. Tauschen Sie Ihre Erfahrungen und Sorgen mit anderen Angehörigen aus, zum Beispiel in einer Selbsthilfegruppe.
Einstufung der Pflegegrade und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung!
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden erhalten.
Pflegeleistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | -* | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Pflegesachleistungen (monatlich) Anspruch, nur durch einen ambulanten Pflegedienst | -* | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Verhinderungspflege (jährlich) | -* | 1.612€ | 1.612€ | 1.612€ | 1.612€ |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ |
*+ Entlastungsbetrag bis 125€ monatlich
Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Antragsteller zur Verfügung (Zusatzleistung bis zu 125 €). Der Entlastungsbetrag wird ausschließlich bei der häuslichen oder ambulanten Pflege von der Pflegekasse gestattet.
Pflegekosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie Rechnungen von CuraVital Seniorenbetreuung privat begleichen, können die Kosten der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Verschiedene Ausgaben, die in Verbindung mit der Pflege stehen, sind steuerlich absetzbar. Grundsätzlich lassen sich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Als pflegebedürftig gelten Personen unter anderem, die;
- nach dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß § 14, § 15 SGB XI in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind.
- ambulant gepflegt werden und denen die Pflegekosten von einem anerkannten Pflegedienst gesondert in Rechnung gestellt werden.