Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?
Sie vereinbaren einen Termin mit uns. Eine qualifizierte Pflegefachperson aus dem CuraVital-Team besucht Sie bei Ihnen zu Hause. So bekommen unsere Pflegeexperten einen Überblick über Ihre aktuelle Pflegesituation und können Sie bedarfsgerecht individuell beraten.
- Die Pflegefachperson informiert Sie über Angebote und Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen.
- Informationen zur häuslichen Krankenpflege
- Zuschüsse und Kostenübernahmen
- barrierefreie Wohnungen und welche Zuschüsse
- Kann zu Hause gepflegt werden oder muss ein Pflegeheim in Betracht gezogen
- Erfassung der benötigten Hilfsmittel wie Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf
- Wie können pflegende Angehörige entlastet werden
Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung!
Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Viele Fragen und wenig Antworten. Was muss als erstes geklärt werden, und ist die Pflege zu Hause aus gesundheitlicher oder beruflicher Sicht überhaupt möglich? Die Krankenkassen und Pflegestützpunkte bieten Ihnen die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a. (Hilfe bei der Antragsstellung und Versorgungsplan)
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7b SGB XI?
- Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung.
- Versicherte, die Pflegeleistungen beantragt haben und noch keine Leistung beziehen.
- Versicherte, die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten.
Nutzen Sie unbedingt diese Dienstleistung.
Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an. Diese gibt Ihnen einen Beratungsgutschein für die Kostenübernahme für qualifizierte Berater. Die Pflegeberatung muss nicht beantragt werden.
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz (auch Beratungsbesuch genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden. Bitte beachten Sie unbedingt Ihre Pflichttermine, da sonst leider das Pflegegeld gekürzt wird, wenn Sie wiederholt Pflichttermine nicht wahrnehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch.
Wie oft wird der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt?
- Bei Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate
- Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate